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Wo bekomme ich einen Erlaubnisschein
Ein Antrag kann formlos eingereicht werden.Das Hauptzollamt erteilt dann nach Maßgabe des Gesetzes nach Prüfung eine entsprechende Verwendererlaubnis.
Als Nachweis der Berechtigung, steuerfreien Alkohol beziehen zu dürfen, stellt das jeweilige Hauptzollamt dem Verwender einen Branntweinerlaubnisschein aus.
Im Antrag anzugeben ist zB. Name des Unternehmens, Rechtsform, beabsichtigter Verwendungszweck usw.
Beizufügen sind, soweit erforderlich, Handelsregisterauszüge, Lagepläne, Darstellung von Betriebsabläufen usw.
Es empfiehlt sich, im Vorfeld das persönliche Gespräch mit dem entsprechenden Sachbearbeiter zu suchen.