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Was ist eine gewerbliche Verwendung

Steuerfrei sind folgende gewerbliche Verwendungen:

- Verwendung zur Herstellung von Arzneimitteln (ausgenommen reine Alkohol-Wasser-Mischungen). Der Verwender muss jedoch nach dem Arzneimittelrecht befugt sein, Arzneimittel herzustellen (z.B. Apotheker). Welche Waren Arzneimittel sind, ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Arzneimittelgesetz.

- Verwendung zur Herstellung von Essig.

- Verwendung zur Herstellung von Waren, die weder Arzneimittel noch Lebensmittel sind, das sind insbesondere Reinigs- oder kosmetische Artikel. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass der Branntwein vergällt, d.h. für den menschlichen Genuss unbrauchbar gemacht ist.

- Verwendung zu Heiz- oder Reinigungszwecken oder anderen Zwecken, die nicht der Herstellung von Waren dienen. Auch hier ist u.a. Voraussetzung, dass der Branntwein vergällt ist.

Die Steuerfreiheit für die genannten gewerblichen Verwendungen setzt voraus, dass eine förmliche Erlaubnis des zuständigen Hauptzollamtes erteilt wurde.

 

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