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Übersicht: Fragen»

Warum benötige ich einen Erlaubnisschein

Da ein Branntweinlagerinhaber nur an einen Eraubnisscheininhaber Branntwein abgeben darf, Erlaubnisscheininhaber wiederum der Überwachung des Hauptzollamts unterliegen, ist gewährleistet, dass der Branntwein auch nur zu den begünstigten Zwecken verwendet wird.
Auch der abgebende Lagerinhaber unterliegt einer besonderen Überwachung, der nur an Erlaubnisinhabern abgeben darf.

Auf diese Weise ist gewährleistet, dass der Alkohol nur zu seinen zugelassenen Zwecken verwendet wird.

 

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