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Vergällungen
Wir besitzen die zollamtliche Erlaubnis, Standardvergällungen in eigener Regie durchzuführen.
Der Vorteil für Sie: Einsparung von Kosten durch die zollamtliche Überwachung.
Auf Wunsch führen wir Spezialvergällungen von Alkohol z.B. für die Lebensmittel- oder Arzneimittelherstellung, Bio-Reinigungsmittel etc. unter der gesetzlich vorgeschriebenen zollamtlichen Überwachung durch.