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Ich habe keinen Erlaubnisschein, darf ich trotzdem Alkohol beziehen
Die Verwendung und der Handel mit Alkohol unterliegt besonderen Bestimmungen. Hier unterliegen wir den Bestimmungen des Branntweinmonopolgesetzes.Dem Staat gegenüber haften wir als Lagerinhaber in erster Linie und unterliegen einer besonderen und strengen Überwachung.
Eine Abgabe von unversteuertem Alkohol kann dem nach nur an Erlaubnisscheininhabern erfolgen!
Bzw. ohne Vorliegen eines Erlaubnisscheines kann eine Abgabe nur versteuert erfolgen!