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Ich bin Apotheker...

Auf jeden Fall benötigen Sie für den Bezug steuerfreien Alkohols einen Erlaubnisschein.

Als Apotheker geniessen Sie für die steuerbegünstige Verwendung, bzw. Bezug besondere Vorrechte.

Um eine unnötige Bürokratie zu vermeiden, können Sie bis zu 100 lA/anno beziehen, ohne dass Sie besondere Aufzeichnungen zu führen haben.
Bei Mengen, die darüber hinaus gehen, haben Sie ein Verwendungsbuch nach amtlich vorgeschriebenem Muster zu führen.

Setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigem Hauptzollamt in Verbindung!

Auch wenn Sie keine Anschreibungen zu führen haben, Sie unterliegen auf jedem Fall der Steueraufsicht durch die Prüfungsdienste!


 

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