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Darf ich als Privatmann steuerfreien Alkohol beziehen
Die steuerfreie Verwendung von Alkohol ist nur zur gewerblichen Verwendung erlaubt.Selbst wenn Sie als Privatperson den Alkohol zu einer ansonsten begünstigten Verwendung, zB. das Verheizen, einsetzen möchten, so schliesst die Voraussetzung gewerbliche Verwendung die Erteilung eines Erlaubnisscheines aus.
Da ein Lagerinhaber lediglich an einen Erlaubnisscheininhaber abgeben darf, bleibt Ihnen als Privatperson der Bezug steuerfreien Alkohols verwehrt.